Die österreichische Regierung unterstützt und fördert die legale Einwanderung nach Österreich. Eigens eingeführte Förderungsprogramme zielen darauf ab, für hochqualifizierte
Arbeitskräfte ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Neben Arbeits-, und Aufenthaltsbewilligungen führt auch die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft dazu, dass
vormals ausländische Personen einen permanenten Aufenthaltstitel in Österreich erlangen.
Karten
Rot-Weiß-Rot Karte - Das Rot-Weiß-Rot Karten-Programm ist ziemlich neu und zielt auf besonders hochqualifizierte, Schlüsselkräfte
und Fachkräfte in Mangelberufe in Österreich ab. Des Weiteren ist es auch für selbstständige Schlüsselkräfte sehr interessant, sich in Österreich niederzulassen,
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen natürlich auch bei der Firmengründung (GmbH, Einzelunternehmen…) sowie bei der Wohnungssuche
und Durchsicht von Mietverträgen. Auch haben wir sehr gute Verbindungen zu Versicherungsunternehmen und sparen Ihnen damit viel Zeit. Studienabsolventen können darüber hinaus
einen Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot Karte einbringen, wenn der Studierende in seinem Studienfach einen Arbeitgeber gefunden hat, der die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Zudem kann ach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragt werden, wenn Sie mindestens 10 Monate unter den Zulassungsmaßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.
Rot-Weiß-Rot Karte
• Besonders Hochqualifizierte
• Fachkräfte in Mangelberufen
• Sonstige (unselbstständige) Schlüsselkräfte
• Studienabsolventen
• Selbstständige Schlüsselkräfte
• Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" eines anderen EU-Mitgliedstaates
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU erleichtert Ihnen das Weiterwandern in andere EU Mitgliedsstaaten und beim Erwerb des Titels Daueraufenthalt EU.
Dieser Aufenthaltstitel ist für Firmen sehr interessant, die mehrere Standorte in anderen EU Mitgliedsstaaten haben.
Aufenthaltsbewilligungen und Arbeitserlaubnis
Der Aufenthalt in Österreich ist weiters unter den folgenden Voraussetzungen und Titeln möglich:
Familienzusammenführung
Als Familienangehöriger gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und minderjährige ledige Kinder einschließlich Adoptiv oder Stiefkinder.
EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Familienangehörige erhalten eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern erhalten den Aufenthaltstitel Familienangehöriger, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studierende -
Für viele junge Menschen ist es das Ziel, sich in Österreich an einer Universität
zu inskribieren und eine neue Sprache und Kultur kennen zu lernen. Wir helfen Ihnen dabei die richtige Universität zu finden und sämtliche Fragen schon im Vorhinein abzuklären.
Auch beraten wir Sie in arbeitsrechtlichen Fragen. Bei einem erfolgreichen Abschluss an einer Universität haben Sie danach die Möglichkeit, auf eine Rot-Weiß-Rot Karte zu wechseln und Ihren Aufenthaltsstatus damit zu stärken.
Angehörige österreichischer Staatsbürger - Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Angerhörige österreichische Staatsbürger nach Österreich zu holen,
wenn die gegebenen Voraussetzungen von dem Angehörigen und von dem österreichischen Staatsbürger gegeben sind.
Privatiers (ohne Erwerbstätigkeit) - Wenn Sie sich ohne Erwerbstätigkeit in Österreich niederlassen möchten und auch
über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, wie auch die anderen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen können Sie einen Aufenthaltstitel als Privatier
erhalten. Da dieser Aufenthaltstitel ein Quotenplatz ist und diese sehr schnell vergeben sind, ist eine professionellen Vorbereitung unumgänglich.
D(Dauer-) Aufenthaltskarte von EWR / Anmeldebescheinigung -
Wenn Sie sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten und Ihnen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, ist eine Meldung
an die zuständige Behörde verpflichtet. Erst nach Überprüfung der Voraussetzungen, ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen.
Drittstaatsangehörige, die Angehörige von EWR Bürgern sind, kann ebenfalls unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte ausgestellt werden.
Beide Anträge sind innerhalb von vier Monaten ab der Einreise nach Österreich bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Staatsbürgerschaft
Verleihung der österreichfischen Staatsbürgerschaft (einschließlich Doppelstaatsbürgerschaft) - Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
ist ein langfristiges Projekt. Aufgrund des Zustroms in den letzten Jahren und Jahrzehnten dürfte sich dieser restriktive Ansatz in den kommenden Jahren verschärfen. Rechtsberatung ist
eindeutig zu empfehlen, wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen möchte. Schon bevor wir einen Antrag bei der zuständigen Behörde einbringen, klären wir folgende Fragen
schon im Vorhinein ab, um das Verfahren so schnell wie möglich abschließen zu können.
• Sind wirklich alle Unterlagen vorhanden?
• Ist mein Einkommen im Berechnungszeitraum ausreichend?
• Habe ich alle Beglaubigungen?
• Habe ich keine Lücken in den Aufenthaltskarten?
• Habe ich die gesetzlichen Voraussetzungen einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einzubringen?