Rechtsanwaltskanzlei Iure

Ihre Anwaltskanzlei für Fremdenrecht

Willkommen in Österreich!

Austria Erit In Orbe Ultima (Österreich wird ewig sein). .

Emperor Friedrich III (1415-1493)

Immigration - Eine Win-Win Situation

Das Land blüht auf, weil es aus vielen verschiedenen Quellen und von verschiedenen Kulturen, Traditionen und Völkern Kraft schöpft.

Lyndon B. Johnson

Toleranz und Menschenrechte

Toleranz begegnet dem Mitmenschen mit Respekt und billigt ihm das gleiche Maß an Rechten zu.

Rudolf Kirchschläger (Österreichsicher Bundespräsident, 1915-2000)

Über uns

  • Unsere Kanzlei ist für Sie in In Fragen des Fremdenrechts schnell und professionell tätig. Dabei sind wir u.a. auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:

    • Staatsbürgerschaftsrecht

    • Doppelstaatsbürgerschaft

    • Aufenthaltsrecht

    • Niederlassungsrecht

    • Visum

    Bei der Vertretung im Fremdenrecht gilt der Grundsatz, dass die optimale Vorbereitung bei der Antragstellung viel Zeit und Aufwand spart. Fehler und Unvollständigkeiten sind schon vor der Antragsstellung zu vermeiden. Somit kann das Verfahren optimal und schneller abgeschlossen werden.

    Wir unterstützen Sie nicht nur in den rechtlichen Angelegenheiten, sondern helfen Ihnen auch in Bereichen, die den Aufenthalt in Österreich betreffen oder dafür notwendig sind. Gerne betreuen wir Sie auch in Englisch, Russisch, Ukrainisch und Chinesisch.

 

Personen

  • Wir beraten und vertreten Personen in Fragen betreffend das österreichsiche Fremdenrecht, so beispielsweise hinsichtlich von Aufenthalts-, oder Arbeitsbewilligungen. Darüber hinaus bieten wir unterstützende Dienstleistungen an: Wohnungssuche (Mietvertrag, Kaufvertrag); Krankenversicherung, Studienplatzsuche und Sonstiges…

Firmen

Unternehmen, die in Österreich in Berührung mit Aspekten des Fremdenrechts kommen, legen Wert auf kompetente Lösungen. Wir beraten Personen, die unternehmerisch in Österreich tätig sind oder werden wollen, sowie bereits bestehende Firmen in fremdenrechtlichen Fragen.

Überblick

Erfahrung

Unsere Erfahrung macht sich für unsere Klienten bezahlt. Durch effiziente Nutzung unserer Ressourcen kommen wir schneller ans Ziel und sparen so an Zeit und Aufwand.

Expertise

Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete können wir unseren Kunden gute Lösungen anbieten.

Dienstleistungsspektrum

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Beratungsdienstleistungen sowie Rechtsvertretung vor Gerichten und Behörden an.


Fremdenrecht in Österreich

Bewilligungen

Die österreichische Regierung unterstützt und fördert die legale Einwanderung nach Österreich. Eigens eingeführte Förderungsprogramme zielen darauf ab, für hochqualifizierte Arbeitskräfte ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Neben Arbeits-, und Aufenthaltsbewilligungen führt auch die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft dazu, dass vormals ausländische Personen einen permanenten Aufenthaltstitel in Österreich erlangen.

Karten

Rot-Weiß-Rot Karte - Das Rot-Weiß-Rot Karten-Programm ist ziemlich neu und zielt auf besonders hochqualifizierte, Schlüsselkräfte und Fachkräfte in Mangelberufe in Österreich ab. Des Weiteren ist es auch für selbstständige Schlüsselkräfte sehr interessant, sich in Österreich niederzulassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen natürlich auch bei der Firmengründung (GmbH, Einzelunternehmen…) sowie bei der Wohnungssuche und Durchsicht von Mietverträgen. Auch haben wir sehr gute Verbindungen zu Versicherungsunternehmen und sparen Ihnen damit viel Zeit. Studienabsolventen können darüber hinaus einen Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot Karte einbringen, wenn der Studierende in seinem Studienfach einen Arbeitgeber gefunden hat, der die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Zudem kann ach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragt werden, wenn Sie mindestens 10 Monate unter den Zulassungsmaßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.

Rot-Weiß-Rot Karte

• Besonders Hochqualifizierte

• Fachkräfte in Mangelberufen

• Sonstige (unselbstständige) Schlüsselkräfte

• Studienabsolventen

• Selbstständige Schlüsselkräfte

• Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" eines anderen EU-Mitgliedstaates

Blaue Karte EU Die Blaue Karte EU erleichtert Ihnen das Weiterwandern in andere EU Mitgliedsstaaten und beim Erwerb des Titels Daueraufenthalt EU. Dieser Aufenthaltstitel ist für Firmen sehr interessant, die mehrere Standorte in anderen EU Mitgliedsstaaten haben.

Aufenthaltsbewilligungen und Arbeitserlaubnis

Der Aufenthalt in Österreich ist weiters unter den folgenden Voraussetzungen und Titeln möglich:

Familienzusammenführung Als Familienangehöriger gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und minderjährige ledige Kinder einschließlich Adoptiv oder Stiefkinder. EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben. Familienangehörige erhalten eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern erhalten den Aufenthaltstitel Familienangehöriger, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Studierende - Für viele junge Menschen ist es das Ziel, sich in Österreich an einer Universität zu inskribieren und eine neue Sprache und Kultur kennen zu lernen. Wir helfen Ihnen dabei die richtige Universität zu finden und sämtliche Fragen schon im Vorhinein abzuklären. Auch beraten wir Sie in arbeitsrechtlichen Fragen. Bei einem erfolgreichen Abschluss an einer Universität haben Sie danach die Möglichkeit, auf eine Rot-Weiß-Rot Karte zu wechseln und Ihren Aufenthaltsstatus damit zu stärken.

Angehörige österreichischer Staatsbürger - Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Angerhörige österreichische Staatsbürger nach Österreich zu holen, wenn die gegebenen Voraussetzungen von dem Angehörigen und von dem österreichischen Staatsbürger gegeben sind.

Privatiers (ohne Erwerbstätigkeit) - Wenn Sie sich ohne Erwerbstätigkeit in Österreich niederlassen möchten und auch über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, wie auch die anderen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen können Sie einen Aufenthaltstitel als Privatier erhalten. Da dieser Aufenthaltstitel ein Quotenplatz ist und diese sehr schnell vergeben sind, ist eine professionellen Vorbereitung unumgänglich.

D(Dauer-) Aufenthaltskarte von EWR / Anmeldebescheinigung - Wenn Sie sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten und Ihnen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, ist eine Meldung an die zuständige Behörde verpflichtet. Erst nach Überprüfung der Voraussetzungen, ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen. Drittstaatsangehörige, die Angehörige von EWR Bürgern sind, kann ebenfalls unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte ausgestellt werden. Beide Anträge sind innerhalb von vier Monaten ab der Einreise nach Österreich bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Staatsbürgerschaft

Verleihung der österreichfischen Staatsbürgerschaft (einschließlich Doppelstaatsbürgerschaft) - Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein langfristiges Projekt. Aufgrund des Zustroms in den letzten Jahren und Jahrzehnten dürfte sich dieser restriktive Ansatz in den kommenden Jahren verschärfen. Rechtsberatung ist eindeutig zu empfehlen, wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen möchte. Schon bevor wir einen Antrag bei der zuständigen Behörde einbringen, klären wir folgende Fragen schon im Vorhinein ab, um das Verfahren so schnell wie möglich abschließen zu können.

• Sind wirklich alle Unterlagen vorhanden?

• Ist mein Einkommen im Berechnungszeitraum ausreichend?

• Habe ich alle Beglaubigungen?

• Habe ich keine Lücken in den Aufenthaltskarten?

• Habe ich die gesetzlichen Voraussetzungen einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einzubringen?

Kernkompetenzen

  • Niederlassungsbewilligungen ( 90% )
  • Arbeitserlaubnis ( 90% )
  • Spezielle Aufenthaltstitel (z.B. Austria Card) ( 85% )
  • Visas ( 90% )

Sollizitator

Markus
Markus Funacian
"Ihr Sollizitator im Fremdenrecht!"

Als Sollizitator der Rechtsanwaltskanzlei betreue ich unsere Klienten mit Freude und Einsatz. Dabei gehe ich, wie man im Englischen sagt, die "extra mile".

Kontakt

Franz Scharf • Schulerstraße 20/7 • 1010 Wien • Phone: (43) 1 3611136-33 • Fax: + (43) 1 3611136-55 • Email: mail@iure.at • Web: iure.at